Sehschärfeprüfung
       nach DIN

Definitionen und physiologische Grundlagen
(Quelle: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft )

Für die Bestimmung der Sehschärfe ist die deutsche Fassung der internationalen Normen DIN EN ISO 8596 und 8597 "Sehschärfebestimmung" maßgeblich. Diese haben die bisherige DIN 58220 Teile 1 und 2 abgelöst, aber inhaltlich nur geringe Änderungen gebracht. Der für den Augenarzt wichtigste Teil 3 "Sehschärfebestimmung: Prüfung für Gutachten" von DIN 58220 besteht weiterhin, er hat eine leicht geänderte, neue Fassung, die auf die oben genannten, internationalen Normen Bezug nimmt. Diese Normen enthalten die physikalisch- technischen und verfahrensbedingten Vorschriften, die vom Augenarzt bei gutachterlichen Sehschärfebestimmungen zwingend einzuhalten sind.
Das Normsehzeichen ist nur der Landoltring mit 8 Stellungen und in logarithmischer Progression. Bei Normalsichtigen oder vollkorrigierten Personen, deren Sehschärfe mindestens 1,0 beträgt, können bei einer Eignungsbegutachtung auch andere Optotypen benutzt werden, wenn diese nach DIN EN ISO 8597 an den Landoltring angeschlossen und der Anschluß publiziert wurde (z.B. Buchstabenanschluß(8)). Da Buchstaben und Landoltringe bei verschiedenen Erkrankungen unterschiedliche Resultate ergeben können (9), wird empfohlen, bei allen Begutachtungen einheitlich in Deutschland nur Landoltringe zu benutzen und auf Buchstaben ganz zu verzichten!
Die physikalischen Vorschriften betreffen die Leuchtdichte der Sehzeichen, des Prüffeldes, die Schärfe der Sehzeichen, die Abstände voneinander und vom Rand des Prüffeldes, die Anzahl der Landoltringe mit schrägen und geraden Öffnungen und die Prüfentfernungen (ISO 8596). Nur durch das genaue Einhalten der Bestimmungen durch die betreuenden Firmen und durch den Augenarzt kann die Untersuchung der Sehschärfe bei gutachterlichen Fragestellungen vergleichbar werden. Bei der nicht gutachterlichen Sehschärfebestimmung ist die Einhaltung der Normen nicht vorgeschrieben, aber sie wird jedoch empfohlen, um auch hier die Vergleichbarkeit der Ergebnisse bei Verlaufskontrollen zu gewährleisten.
Indikationen
Die Sehschärfeprüfung ist bei allen verbal mitarbeitenden Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung. Besondere Bestimmungen bestehen bei der gutachterlichen Sehschärfebestimmung, bei der Prüfung der Sehschärfe nach G 25 , G 26 und G 37 (4) und bei straßenverkehrsbezogener Sehschärfetestung.
 

Geräteübersicht

Die Tabellen geben eine Übersicht über die Geräte, die zur Zeit auf dem deutschen Markt angeboten werden, und mit denen eine gutachterliche Sehschärfeprüfung nach DIN 58220 Teil 3 und eine Sehtestung nach DIN 58 220 Teil 5 und 6 durchgeführt werden kann. Die Daten sind den Geräteangaben der Hersteller entnommen. Änderungen oder Berichtigungen, um welche die Qualitäts- Sicherungs- Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ausgesprochen bittet, werden bei der nächsten Neuauflage berücksichtigt. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.